Ihre Wirtschaftsprüfer in Bonn & dem Rhein-Sieg-Kreis

Ihre Wirtschaftsprüfer in Bonn

Die VGP Wirtschaftsprüfung in Bonn ist nach § 57a WPO (Peer Review) zertifiziert und somit berechtigt, die Jahresabschlüsse großer und mittlerer Gesellschaften zu prüfen und zu testieren. Als VGP Wirtschaftsprüfer in Bonn übernehmen wir gerne auch die freiwilligen Prüfungen der Jahresabschlüsse und der Buchhaltung, Unternehmensbewertungen, Abschlusserstellungen, Audits u.v.m.. Unsere Leistungen im Überblick:

Jahresabschlussprüfung

Unabhängig davon, ob gesetzlich (§ 316 HGB) oder freiwillig: Wir verstehen die durch uns ausgeführte Jahresabschlussprüfung nicht nur als reines Abhaken von Zahlen, welche mit einem Testat endet. Vielmehr soll sie, neben der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung, dem Zweck der Sicherung und Erhaltung Ihres Unternehmenswertes dienen.

Grundlage unserer Prüfungshandlungen ist der risikoorientierte Prüfungsansatz, auf dessen Basis wir unter den Aspekten Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit die unternehmensindividuellen Prozesse analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse in unsere Arbeit einfließen lassen.

Damit die Prüfung nicht zum reinen Selbstzweck verkommt, stehen wir mit unseren gewonnenen Erkenntnissen jederzeit als Sparringspartner an Ihrer Seite.

Der Einsatz modernder Prüfungsmittel sowie standardisierter und eingespielter Prozesse, ermöglicht es uns, effizient, zielgerichtet und wirtschaftlich zu prüfen. Unsere Ergebnisse fassen wir in einem transparenten und aussagefähigen Bericht zusammen.

Die Voraussetzung, um dieser Tätigkeit nachzukommen, welche auch Königsdisziplin der Kaufleute genannt wird, ist eine höchste fachliche Qualifikation sowie Weiterbildung unserer Mitarbeiter und Partner.

Konzernabschlussprüfung

Wir stehen auch in Zeiten der immer weiter steigenden Internationalisierung Ihrer Geschäftsmodelle und Unternehmen als Partner zur Verfügung. Durch seine vorherige Tätigkeit bei einer international ausgerichteten Gesellschaft (BigFour), inklusive Auslandserfahrungen in verschiedenen europäischen Ländern, steht unser Partner Herr Vieten auch in Fragen der internationalen Rechnungslegung (IFRS) als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Durch den Einsatz moderner Konsolidierungstools, standardisierter Musterprüfungsberichte und Arbeitshilfen können wir ebenfalls im Rahmen von nach nationalen oder internationalen ausgerichteten Konzernabschlussprüfungen tätig werden.

Durch Musterbeispiele in deutscher und englischer Sprache von Konzernrichtlinien können wir ebenfalls dahingehend unterstützen, dass auch Tochtergesellschaften nach den internationalen Vorschriften in die Abschlussprüfung mit einbezogen werden können.

Betriebswirtschaftliche Prüfung

Neben Jahresabschlussprüfungen führen wir weitere Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers durch: Hierzu zählen beispielsweise Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), den Vorschriften des EEG und des Dualen Systems („Grüner Punkt“).

Immobilienmakler, Bauträger und Finanzanlagevermittler müssen nach § 16 MaBV jährlich nachweisen, dass sie persönlich zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und darüber hinaus gewisse Verhaltenspflichten einhalten.

Nach § 6 Abs. 1 VerpackV haben sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen. Sofern die Bagatellgrenzen nach § 10 Abs. 4 VerpackV überschritten sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV prüfen zu lassen und jährlich in elektronischer Form bei der örtlich zuständigen IHK bis zum 1.5. des Folgejahres zu hinterlegen.

Wir übernehmen sowohl Ihre gesetzliche Prüfung der Vollständigkeitserklärung als auch die vertraglich vereinbarte Prüfung folgender Entsorgungssysteme:

  • Grüner Punkt - Duales System Deutschland (DSD)
  • BellandVision
  • Interserohl.

Durch standardisierte Prozesse und reichlich Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter in diesem Gebiet, können wir einen wirtschaftlichen und effizienten Prüfungsablauf garantieren.

Sonderprüfungen

Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung gibt es weitere Prüfungen, die anlassbezogen zur Bewertung bestimmter Sachverhalte durchzuführen sind. Interessenten der Ergebnisse können neben Geschäftsführungsorganen auch Banken oder andere Aufsichtsorgane sein. Wir bieten verschiedene Arten von Sonderprüfungen an.

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit: Unternehmen der öffentlichen Hand sind verpflichtet, neben der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und gleichermaßen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft transparent darstellen zu lassen.

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Nach § 34c GewO soll sichergestellt werden, dass nur geeignete Personen als Makler, Vermittler, Bauträger o.Ä. tätig sind. So müssen sich diese Gewerbetreibenden jährlich auf die Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Verbindlichkeiten prüfen lassen.

Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften: Gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 4 AktG muss eine externe Gründungsprüfung erfolgen, wenn eine Aktien- oder Kommanditgesellschaft gegründet werden soll.

Unternehmensbewertung & Due Diligence

Die Gründe einer Unternehmensbewertung sind mannigfaltig: Unternehmensverkauf oder Unternehmensankauf, Unternehmensnachfolge oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Unabhängig des Anlasses führen wir Unternehmensbewertungen oder Due Diligences für Sie durch.

Im Rahmen der Unternehmensbewertung richten wir uns nach den berufsständischen Vorschriften des IDW S 1 sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach dem IDW Praxishinweis 1/2014. In diesem Zusammenhang ermitteln wir auf historischen Daten sowie Plandaten den Unternehmenswert mittels Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow (DCF – Verfahren), oder Multiplikatorverfahren.

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen stehen wir für Due Diligences in den Bereichen Finanzen und Steuern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Prüfung gemeinnütziger Unternehmen sowie Verbände

Die Jahresabschlussprüfung gemeinnütziger Vereine, Verbände und anderer Organisationen ist ein komplexes Thema und setzt ein grundlegendes Verständnis für besondere Finanzierungsmöglichkeiten, öffentliche oder private Zuschussmöglichkeiten sowie beispielsweise Kostenträger voraus. Weitere Sonderthemen im Bereich der Gemeinnützigkeit sind gesetzliche und satzungsmäßige Sonderregelungen für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften, gesonderte Regelungen für die Rechnungslegung und den Jahresabschluss von beispielsweise Pflegeeinrichtungen nach der Pflegebuchführungsverordnung und/oder die besonderen Vorschriften bei der Bilanzierung von Investitionszuschüssen und Zuschüssen zu den Betriebskosten bei diversen gemeinnützigen Einrichtungen.

Non-Profit-Organisationen sind gemeinnützige Körperschaften, die im öffentlichen Leben unseres Landes eine wachsende Rolle spielen. Hier regelt die Abgabenordnung die weitgehende steuerliche Befreiung dieser Organisationen. So entspricht die steuerliche Begleitung dieser Organisationen nicht den üblichen Vorgaben des Steuerrechts. Die jahrelange Begleitung von Vereinen und Stiftungen zeigt unser Fach Know-How und unsere umfangreiche praktische Erfahrung.

Gutachten & Abschlusserstellung – auch nach internationalen Vorschriften

Basis unserer Arbeit sind die Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer, die uns zur Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit verpflichten. Hierdurch sind wir in der Lage, gutachterlich Stellung zu beziehen, sei es zu nationalen oder internationalen bilanzrechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen, die auch in gerichtlichen Verfahren mit einbezogen werden können.

Nicht nur bei der Prüfung nationaler und internationaler (Tochter-) Gesellschaften nach verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften (HGB oder IFRS) stehen wir Ihnen als kompetenter und verlässlicher Partner zur Verfügung. Wir können ebenfalls bei der jährlichen Überleitung von einem Rechnungslegungswerk auf das andere, beispielsweise im Rahmen der Erstellung des lokalen Abschlusses nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unterstützend tätig werden.

Auch die einmalige Umstellung von einer Rechnungslegungsvorschrift auf die andere, …..

Neben der kompletten Abschlusserstellung oder -umstellung können Sie sich auch fallbezogen mit komplexen Bilanzierungsfragen an uns wenden.

Peer Review(er), Unterstützungsleistungen Wirtschaftsprüfer

Voraussetzung, gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach § 318 HGB durchführen zu dürfen, ist eine turnusmäßige Qualitätskontrolle durch einen externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

Herr Vieten ist seit 2018 bei der Wirtschaftsprüferkammer Berlin als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert und somit befähigt, Peer Reviews durchzuführen.

Durch seine in einer international tätigen Gesellschaft (BigFour) in der internen Qualitätsnachschau gesammelten Erfahrungen sowie die Ausbildung zum Prüfer für Qualitätskontrolle steht Herr Vieten als verlässlicher und fairer Peer Reviewer sowohl in Ihrer Einzelkanzlei, Partnerschaft sowie kleinen bis mittelgroßen Gesellschaft zur Verfügung. Durch sein breites berufliches Netzwerk stehen für Spezialfragen diverse Kollegen mit unterschiedlichen Expertisen zur Verfügung.

Darüber hinaus steht Herr Vieten gerne als interner Nachschauer, Berichtskritiker, externer Unterstützer bei der Qualitätskontrolle zur Verfügung.

Eine kollegiale und vertrauliche Zusammenarbeit, Verschwiegenheit sowie Termintreue sind selbstverständlich.

Referent AudFit Deutschland

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind berufsständisch verpflichtet, anders als Steuerberater, einen jährlichen Nachweis an Fortbildungsstunden zu erbringen. Hierfür steht beispielsweise die AudFit Deutschland GmbH als Komplettanbieter zur Verfügung.

AudFit bietet in diesem Zusammenhang verschiedene Aus- und Weiterbildungen vom Wirtschaftsprüfungsassistenten bis hin zum (seit Jahrzehnten praktizierenden) Wirtschaftsprüfer an.

Seit 2018 ist Herr Vieten Teil des Fortbildungsteams von AudFit.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Vieten

Sebastian Vieten

Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Gesellschafter-Geschäftsführer

Ihr Ansprechpartner

Arno Grigat

Arno Grigat

Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater